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31.05.2012

Berufliche Weiterbildung

Lebenslang die Schulbank drücken

Für Arbeitnehmer gibt es viele Gründe, an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen: Der technische Fortschritt, gestiegene Anforderungen im Job, beruflicher Aufstieg oder Umorientierung am Arbeitsmarkt sind nur einige davon.

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Artikelbild: Lebenslang die Schulbank drücken

„Unter beruflicher Weiterbildung werden Maßnahmen zusammengefasst, die dem Arbeitnehmer dazu dienen, seine beruflichen Fähigkeiten auszubauen oder sich neue anzueignen“, weiß Anne Kronzucker, Juristin bei einer deutschen Rechtsschutzversicherung.

„Anbieter gibt es wie Sand am Meer“, sagt die Juristin: „Öffentliche wie die Volkshochschulen, kirchliche und auch gewerkschaftliche. Darüber hinaus unterhalten auch einzelne Kammern, etwa die Handwerkskammer, eigene Weiterbildungseinrichtungen. Hinzu kommen private Anbieter und das Angebot der Hochschulen.“

Arbeitnehmer können Weiterbildungsmaßnahmen in der Regel gut mit ihrem Arbeitsalltag vereinbaren: Zwar setzen manche Angebote die Anwesenheit des „Lernenden“ im Seminarraum oder Hörsaal voraus; in vielen Fällen – gerade bei länger andauernden Weiterbildungen wie einem kompletten Master-Studiengang – ist es aber möglich, fast ausschließlich per Fernunterricht zu lernen. Auch das sogenannte E-Learning über Internet trägt seinen Teil dazu bei, dass sich Arbeitnehmer zunehmend individuell und nach persönlichem Zeitplan beruflich weiterbilden können.

In Sachen Bildungsurlaub

Berufliche Weiterbildung ist in erster Linie Angelegenheit des Arbeitnehmers. Immerhin unterstützen die meisten Bundesländer Auszubildende und Angestellte, indem sie ihnen das Recht auf Bildungsurlaub gewähren – welches jedoch nur ein bis zwei Prozent der Deutschen nutzen. „In der Regel besteht Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub jährlich, teilweise auf bis zu zehn Tage innerhalb von zwei Jahren.

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gehen allerdings leer aus: Hier fehlen entsprechende Regelungen in den Landesgesetzen“, weiß die Expertin Kronzucker. „Zudem bedeutet Weiterbildung nicht automatisch Anspruch auf Bildungsurlaub.“ Welche Maßnahmen dazu berechtigen, ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Interessierte sollten sich daher beim zuständigen Landesministerium oder ihrem Betriebsrat informieren.

Stehen keine wichtigen betrieblichen Gründe oder Urlaubsansprüche von Kollegen entgegen, die aus sozialen Gründen bevorrechtigten sind, muss der Chef in der Regel Bildungsurlaub gewähren. In Bundesländern ohne gesetzliche Regelung kann übrigens im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ein Anspruch auf Bildungsurlaub bestehen.

Finanzielle Förderung

Neben Zeit kostet berufliche Weiterbildung vor allem eines: Geld. Trotz staatlicher Fördermöglichkeiten wie der Bildungsprämie und der Möglichkeit, die Kosten teilweise als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen: Gerade bei teureren Maßnahmen wie einem mehrjährigen Studium kann es sich lohnen, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu schließen. Beteiligt sich dieser an den Weiterbildungskosten oder übernimmt er sie ganz, wird in der Regel ein entsprechender Arbeitsvertrag geschlossen. „Neben der Finanzierung wird hier unter anderem geregelt, ob und inwieweit der Arbeitnehmer für Präsenzveranstaltungen freigestellt wird und wer zusätzliche Kosten für Fahrten oder Übernachtungen übernimmt.“ In einigen Unternehmen und Branchen ist dies bereits in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegt.

Damit auch das Unternehmen von der Weiterbildung seines Angestellten und der Finanzierung profitiert, muss sich letzterer in der Regel für einen bestimmten Zeitraum nach der Weiterbildung an den Betrieb binden. Kündigt er vor Ablauf der Frist oder gibt schuldhaft Anlass zur Kündigung, muss der Angestellte die Kosten zurückzahlen – mindestens anteilig. PR/ hoe

31.05.2012 - 08:30 Uhr
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